Um den Ausbildungsberuf Assistent/in für Ernährung und Versorgung an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft anzupassen und angehende Fachkräfte noch gezielter für den Arbeitsmarkt vorzubereiten, traten zum 01. August 2020 Neuregelungen in Kraft und lösten die bisherigen Ausbildungsverordnungen ab.