Wir zitieren nachfolgend Frau Martina Niederlechner (Reg. von Unterfranken).
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund aktueller Anfragen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: für Praktikantinnen und Praktikanten, die im Rahmen ihrer schulischen bzw. beruflichen Ausbildung (Berufsfachschule für Kinderpflege, Fachoberschule, Fachakademie) in der Kindertageseinrichtung regelmäßige Praxiseinsätze absolvieren, besteht kein Betretungsverbot und somit auch kein Grund, das Praktikum – unter Berücksichtigung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen, die für alle anderen Beschäftigten auch gelten – nicht wieder in gewohnter Weise fortzusetzen und auch die Abnahme von praktischen Prüfungen durch die schulischen Lehrkräfte zu ermöglichen.Um jedoch weitere unnötige Kontakte innerhalb der Kita zu vermeiden, sollte derzeit auf kurzfristige Schnupperpraktika, Hospitationen oder auch auf Schnuppernachmittage für die neuen Kinder verzichtet werden. Wir bitten Sie, die Einrichtungen entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Niederlechner
Regierung von Unterfranken
Soziales und Jugend/ Kindertagesbetreuung
Peterplatz 997070 Würzburg